Datenschutzerklärung für die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme Ihres behandelnden Krankenhauses an ARVIA mit Übermittlung von Antibiotika-Resistenz-Daten an das Robert Koch-Institut

In dieser Datenschutzerklärung erfahren Sie, wie das Robert Koch-Institut (im Folgenden „RKI“) Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Projekt ARVIA („Antibiotika-Verbrauch und -Resistenz – Integrierte Analyse“) verarbeitet.

ARVIA ist ein mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit etabliertes Projekt, das Krankenhäuser in der Bewertung ihres Antibiotika-Verbrauchs vor dem Hintergrund der Resistenzlage unterstützt.

  1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) ist:

    1. Robert Koch-Institut
    2. Nordufer 20
    3. 13353 Berlin
    4. vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. L. H. Wieler
    5. E-Mail: info@rki.de

    Wenn Sie Fragen an unsere Datenschutzbeauftragten haben, erreichen Sie diese unter:

    1. Behördliche Datenschutzbeauftragte
    2. E-Mail: datenschutz@rki.de

    Das RKI nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Hierunter fallen Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen. Weitere Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. „Verarbeitung“) finden Sie in Art. 4 DSGVO. Das RKI unterliegt als Bundesbehörde den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

  2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

    Das RKI verarbeitet personenbezogene Daten (insb. Antibiotika-Resistenzdaten) über Sie zu Zwecken der Durchführung von ARVIA, einem Werkzeug zur integrierten Analyse von Antibiotika-Verbrauchs- und Resistenzdaten für Krankenhäuser. Hintergrund von ARVIA ist, dass Krankenhäuser nach §23 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angehalten sind, Daten zu ihrem Antibiotika-Verbrauch nicht nur fortlaufend auszuzeichnen, sondern auch „unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation [zu] bewerte[n] und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika [zu ziehen]“. ARVIA ist ein Werkzeug, das Krankenhäuser bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unterstützt. Ziele von ARVIA und damit verbundene Zwecke der Verarbeitung Ihrer Daten sind insbesondere:

    • Zusammenhänge zwischen Antibiotika-Verbrauch und damit der Verschreibungspraxis von Antibiotika im Krankenhaus und der auftretenden Resistenzen gegen Antibiotika in infektiösen Erregern zu entdecken und beschreiben.
    • Krankenhäusern die Ergebnisse der Auswertungen von ARVIA in Form von Berichten zur Verfügung zu stellen.
    • Krankenhäuser durch geeignete Daten und Auswertungen beim rationalen und verant¬wor¬tungs-vollen Einsatz von Anti¬biotika (Antibiotic Stewardship) zu unterstützen.

    Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch das RKI ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO i.V.m. Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 c) BDSG.

  3. Herkunft und Art der Daten

    Das RKI erhält von an ARVIA teilnehmenden Krankenhäusern, die einen Übermittlungsweg wählen, bei denen Antibiotika-Resistenzdaten direkt aus dem Krankenhaus an das RKI übermittelt werden, in begrenztem Umfang pseudonymisierte Daten über Sie. Pseudonymisiert bedeutet, dass das RKI Ihre Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen Ihnen nicht zuordnen kann und somit nicht Ihre Identität kennt.

    Die folgenden Daten über Sie werden verarbeitet:

    • Patienten-ID
    • Geburtsmonat und Geburtsjahr
    • Geschlecht
    • Aufnahmedatum im Krankenhaus

    Die Patienten-ID setzt sich dann aus einer eindeutigen ID der Einrichtung und einer fortlaufenden Sequenz innerhalb der Datenbank der Einrichtung zusammen. Für das RKI ist eine Zusammenführung von Person und Daten, also ein Rückschluss von der Patienten-ID auf die Identität Ihrer Person, nicht möglich. Eine Zuweisung ist nur im teilnehmenden Krankenhaus möglich.

    Darüber hinaus verarbeitet das RKI Ihre Patientenprobe und die Ergebnisse der mikrobiologischen Diagnostik (ggf. der nachgewiesene Erreger und das Ergebnis einer Resistenztestung) sowie Informationen zum Einsender der Probe. Auch hier ist für das RKI eine Zusammenführung von Person und Daten nicht möglich. Die Probe enthält die folgenden Angaben:

    • Proben-ID
    • Datum der Probenentnahme
    • Materialart der Probe
    • Lokalisation der Probenentnahme (z.B. linker Arm, Katheter etc.)
    • Station, Stationstyp und Fachbereich der Probenentnahme

    Die Proben-ID besteht aus der vergebenen Probennummer / Auftragsnummer des LIS und ggfs. einem laborspezifischen Präfix.

  4. Speicherdauer

    Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie sie für die genannten Zwecke erforderlich sind. Bitte beachten Sie, dass ARVIA ein langfristig angelegtes Projekt ist, das Daten so lange speichert wie das Krankenhaus Teilnehmer an ARVIA ist. Das RKI löscht Ihre Daten, sobald das Krankenhaus die Löschung wünscht und dies nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist.

  5. Empfänger

    Im Zusammenhang mit ARVIA bedient sich das RKI eines externen IT-Dienstleisters, der auf die in Ziffer 3 genannten Daten zugreifen kann. Dieser Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten in der EU / im EWR sowie im Auftrag und auf Weisung des RKI (sog. Auftragsverarbeiter), im Rahmen der Anbindung von den Laborinformationssystemen an das RKI. Mit dem Auftragsverarbeiter hat das RKI Verträge zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Anforderungen abgeschlossen.

  6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

    Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (z.B. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, +49 (0)228-997799-0, E-Mail: poststelle(at)bfdi.bund.de, http://www.bfdi.bund.de) (Art. 77 Abs. 1 DSGVO).

  7. Ihre Datenschutzrechte (Rechte der betroffenen Person)

    Grundsätzlich stehen betroffenen Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestimmte Datenschutzrechte gemäß Art. 15-22 DSGVO zu, z.B. das Recht auf Auskunft oder auf Löschung ihrer Daten. Ausnahmsweise bestehen diese Rechte nicht, wenn der Verantwortliche die betroffene Person nicht identifizieren kann und allein zum Zweck ihrer Identifizierung zusätzliche Informationen einholen müsste (Art. 11 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 S. 2 DSGVO).

    Im Rahmen von ARVIA verarbeitet das RKI ausschließlich pseudonymisierte Daten über Sie, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Das RKI kann Sie daher nicht identifizieren und im Falle einer Anfrage (z.B. auf Auskunft oder Löschung) keine Daten Ihnen zuordnen. Daher stehen Ihnen im Zusammenhang mit ARVIA gegenüber dem RKI ausnahmsweise keine Datenschutzrechte zu.

Stand 14.07.2022

Aktuelles

  • Kontakt und Anmeldung unter avs@rki.de
  • 01.02.2024: Das Dokument zur Freistellung von Reserveantibiotika von der Nutzerbewertung nach §35 SGB V wurde aktualisiert:

    deutsche Version

    english version
  • 21.09.2023: Die Antiinfektiva-Reports auf der AVS-Webseite wurden aktualisiert. Der Öffentlichkeit stehen nun aggregierte Daten der Jahre 2015-2022 zur Verfügung. Die Datenbasis für das Jahr 2022 beruht auf der Datenübermittlung von >200 Krankenhäusern.

    Regionale Abdeckung der Allgemeinkrankenhäuser
  • 19.04.2023: Teilnahme an Surveillancesystemen ARS/AVS/ARVIA im Rahmen des GBA-Beschlusses:
    Nähere Informationen zur Übermittlung von Daten zu Antibiotikaresistenz und verbrauch für Reserveantibiotika gemäß §35a G-BA finden Sie in folgendem Dokument:

    Info Teilnahmewege ARS/AVS/ARVIA
  • Archiv

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