Antibiotic Stewardship

Die Entwicklung und Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Neben Hygienemaßnahmen spielt hierbei der umsichtige Einsatz von Antibiotika eine wesentliche Rolle. Unter dem Begriff „Antibiotic Stewardship“ (ABS) werden Bemühungen und Maßnahmen zusammengefasst, die einer Verbesserung der Antibiotikaverordnungspraxis sowohl in der stationären wie auch in der ambulanten Versorgung dienen. Eine gute Antibiotikaverordnungspraxis umfasst beispielsweise, dass Antibiotika nur dort eingesetzt werden, wo sie therapeutisch oder prophylaktisch indiziert sind und dass die Antibiotikaregime hinsichtlich der Auswahl des Antibiotikums, der Applikationsart, Dosierung, Dosierungsintervall und der Dauer der Therapie bzw. Prophylaxe optimiert werden. Dadurch soll einerseits der individuelle Nutzen für den Patienten (adäquate Behandlung von Infektionen, Minimierung unerwünschter Wirkungen) verbessert und andererseits der Selektionsdruck auf die Bakterienpopulationen und die Kosten für das Gesundheitssystem minimiert werden. Dies erfordert eine systematische Herangehensweise, in der verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen in sinnvoller Weise miteinander koordiniert werden z.B. sog. Antibiotic Stewardship (ABS)-Programme oder Antibiotikamanagementsysteme. In der deutsch-österreichischen S3-Leitlinie „Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotikaanwendungen im Krankenhaus" werden die wesentlichen Eckpunkte von ABS bzw. ABS-Programmen definiert und ausführlich beschrieben. Diese beinhalten die Schaffung und Aufrechterhaltung von bestimmten organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen wie z.B. die Etablierung eines multidisziplinären ABS-Teams, die Einrichtung der Funktion eines ABS-beauftragten Arztes und/oder eines infektiologischen Konsiliardienstes, die Fortbildung des Klinikpersonals, die Verfügbarkeit von Daten zu Infektionserregern, Antibiotikaresistenz- und -verbrauch aber auch spezifische Maßnahmen wie z.B. die Bereitstellung und Anwendung von lokalen Therapieleitlinien, die Erstellung einer hauseigenen Antiinfektiva-Liste, die Durchführung von Verordnungsanalysen. Im Rahmen der sog. „ABS-Initiative“ werden strukturierte Fortbildungszyklen angeboten, um Ärzten und Apothekern die Möglichkeit zu geben, sich gezielt und effizient in diesem Bereich weiterzubilden. Um dem großen Bedarf in diesem Bereich nachzukommen, wurden darüber hinaus noch weitere Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen.
Auf EU-Ebene wurde im Jahr 2017 von der europäischen Kommission die „EU-Leitlinie zum umsichtigen Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin„ herausgegeben mit dem Ziel Aufbau und Durchführung von Strategien zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen zu unterstützen. Hier werden Maßnahmen, Aktivitäten und Verantwortlichkeiten der Stakeholder verschiedener Ebenen des Gesundheitssektors und der Politik beschrieben.

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

©Robert Koch-Institut
Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt